Erbrecht – Testament

(Letzte Aktualisierung: 25.02.2022)

In einem Testament, auch als „Letzter Wille“ bezeichnet, regelt der sogenannte Erblasser, was mit seinem Eigentum nach dem Tod passieren soll. Die Entscheidungen im Testament besitzen Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsgeschäften unterliegt das Testament sehr strengen Formvorschriften. Es muss entweder handschriftlich oder notariell verfasst sein. Dagegen gilt bei der Auslegung des Testaments, dass der Wille des Erblasser allein entscheidend ist und bspw. fehlerhafte Ausdrucksweise nichts an der Gültigkeit der Verfügungen ändert.

Inhalt

Allgemeines

Wo ist das Testament im BGB geregelt?

Die Vorschriften darüber sind etwas schwer zu finden, zumal das Erbrecht ohnehin eine riesige Zahl an Paragraphen aufweist. Die wesentlichen Vorschriften zum Testament sind:

  • §§ 1937 bis 1940: Definition und möglicher Inhalt
  • §§ 2064 bis 2228: Höchstpersönlichkeit, Anfechtung und Auslegung
  • §§ 2229 bis 2259: Errichtung und Aufhebung
  • §§ 2256 bis 2272: Gemeinschaftliches Testament
Wie kann ich ein Testament sicher aufbewahren?

Handgeschriebene Testamente können in amtliche Verwahrung genommen werden (§ 2248 BGB). Dies geschieht bei einem vom Erblasser zu wählenden Nachlassgericht, sinnvollerweise also beim Amtsgericht des Wohnorts. Notarielle Testamente werden ohnehin beim Nachlassgericht am Sitz des Notars hinterlegt.

Dass ein Testament verwahrt wurde, wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen, um es im Todesfalle auch aufzufinden.

Kann auch ein nicht auffindbares Testament gültig sein?

Ja, allerdings ist dann zu beweisen, dass dieses mit einem bestimmten Inhalt und formgerecht errichtet wurde. Dieser Nachweis ist freilich schwer zu führen.

Testamentserstellung

Wie kann ich ein Testament errichten?

Die praktisch relevanten ordentlichen Testamente können nur durch handschriftliche Erklärung oder vor einem Notar errichtet werden. (§ 2231 BGB)

Was ist ein öffentliches Testament?

Ein öffentliches Testament ist gemäß 2232 BGB ein solches, das von einem Notar aufgenommen wurde. Aufgenommen wird entweder eine mündliche Erklärung des Erblassers oder ein offenes oder verschlossenes Schreiben. In diesem Fall muss das Schreiben nicht eigenhändig geschrieben sein.

Wie muss ein eigenhändiges Testament abgefasst sein?

Das gesamte Testament muss eigenhändig geschrieben sein. (§ 2247 BGB) Ein Computerausdruck mit bloßer Unterschrift reicht also nicht. Auch kann keine andere Person für den Erblasser schreiben (Ausnahme: gemeinsames Testament).

Außerdem soll das Testament Ort und Zeit enthalten. Die Unterschrift soll Vor- und Nachname enthalten. Da es sich um reine Soll-Vorschriften handelt, ändert ein Verstoß dagegen aber nichts an der Wirksamkeit des Testaments.

Was ist ein Nottestament?

Ein Nottestament ist Testament, das unter außergewöhnlichen Umständen errichtet wird. Es geht darum, dass der Erblasser möglicherweise stirbt, bevor er ein normales Testament schreiben kann – es muss also schon sehr schlecht um ihn stehen.

In diesen Fällen kann er vor dem Bürgermeister (§ 2249) oder vor drei Zeugen (§§ 2250, 2251) errichten. Letzteres ist nur möglich, wenn sich der Erblasser an einem von der Außenwelt abgesperrten Ort (z.B. eingeschlossene Bergleute) oder auf hoher See befindet.

Wie lange gilt ein Nottestament?

Ein Nottestament gilt grundsätzlich erst einmal weiter, auch wenn die besondere Situation, die hierzu Anlass war, vorbei ist. Allerdings tritt es außer Kraft, wenn seit dem Zeitpunkt, ab dem der Erblasser wieder einen Notar hätte aufsuchen und ein reguläres Testament errichten können, drei Monate verstrichen sind. (§ 2252 BGB)

Geht ein notarielles Testament dem eigenhändigen vor?

Nein, beide Arten des Testaments sind grundsätzlich gleichwertig, bei widersprüchlichem Inhalt gilt das spätere (§ 2258 Abs. 1 BGB). Damit kann ein ausführliches, notarielles Testament theoretisch durch ein stichpunktartiges Gekritzel auf einem Schmierpapier aufgehoben werden.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Beim gemeinschaftlichen Testament errichten zwei Ehegatten miteinander ein Testament, das für beide gelten soll, § 2265.

Wann sind die Ehegatten an ein gemeinschaftliches Testament gebunden?

Bindend sind grundsätzlich die wechselseitigen Verfügungen im Testament, also diejenigen, die nur im Hinblick auf eine entsprechende Gegenverfügung getroffen wurden, § 2270 Abs. 1. Dies ist anzunehmen, wenn ein Ehegatte den anderen Ehegatten oder einen von dessen Verwandten bedacht hat, § 2270 Abs. 2.

Was bedeutet formelle Höchstpersönlichkeit?

§ 2064 BGB sagt, dass ein Testament nur persönlich, nicht etwa durch Stellvertreter errichtet werden kann.

Was bedeutet materielle Höchstpersönlichkeit?

Laut § 2065 kann der Erblasser seine Verfügungen nicht von der Zustimmung oder Bestimmung einer anderen Person abhängig machen.

Wann ist ein Brieftestament ein Testament?

Auch ein Brieftestament muss klar erkennen lassen, dass es sich um die Erklärung eines letzten Willens handelt, nicht nur um die Bezugnahme auf einer anderweitig erklärten oder künftigen Willen.

Wie muss das Testament unterschrieben sein?

§ 2247 Abs. 1 und 3 ordnen die handschriftliche Unterschrift des Erblassers an. Eine „Überschrift“ genügt indes nicht, die Unterschrift muss den Text unten abschließen. Nachträgliche Anfügungen unterhalb der Unterschrift sind damit ungültig.

Eine Paraphe genügt, ebenso ein Kosename, sofern trotzdem der Testierwille feststeht.

Sind nachträgliche Korrekturen am Testamentstext möglich?

Ja, die Errichtung muss nicht einheitlich geschehen. Auch zeitlich nachfolgende Änderungen sind noch von der ursprünglichen Unterschrift gedeckt.

Testierfähigkeit

Ist ein Minderjähriger testierfähig?

Ja, die Testierfähigkeit tritt mit 16 Jahren ein, § 2229. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist damit nicht erforderlich. Allerdings kann der Minderjährige nur notariell testieren (§ 2247 Abs. 4).

Wann ist man nicht testierfähig?

Testierunfähigkeit wegen geistiger Einschränkungen ist in § 2229 Abs. 4 geregelt:

Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.

Wen trifft die Beweislast bzgl. der Testierfähigkeit des Erblassers?

Die Testierfähigkeit wird grundsätzlich vermutet, wer sich auf das Gegenteil beruft, hat dies nachzuweisen.

Widerruf und Anfechtung

Wie kann ein eigenhändiges Testament widerrufen werden?

Ein Testament kann durch ein neues Testament widerrufen werden, § 2254 BGB. Außerdem kann die Testamentsurkunde vernichtet werden (z.B. durch Verbrennen) oder es können solche Veränderungen vorgenommen werden, dass daraus der Aufhebungswille klar wird (z.B. Durchstreichen oder Zerreißen), § 2255 BGB. Wurde das Testament amtlich verwahrt, so bedeutet die Rücknahme aus der Verwahrung auch den Widerruf des Testaments (§ 2256 BGB).

Kein Widerruf im engeren Sinne ist die Errichtung eines neuen, anderen Testaments. Weichen zwei Testamente voneinander ab, so gilt insoweit immer nur das spätere Testament. (§ 2258 Abs. 1 BGB)

Wer kann ein gemeinsames Testament errichten?

Die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments (in bestimmter Konstellation auch „Berliner Testament“ genannt) gibt es nur für Ehegatten, siehe § 2265 BGB. Andere Personen können aber einen Erbvertrag (§ 2274 BGB) mit ähnlichen Möglichkeiten schließen.

Was ist ein Berliner Testament?

Das ist eine alte (an sich nicht korrekte) Bezeichnung für ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich zwei Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, wobei nach dem Letztversterbenden dann die Kinder erben sollen. Ein solches Testament ist steuerlich in der Regel sehr ungünstig.

Wie kann ein Testament widerrufen werden?

Der Widerruf eines Testaments erfolgt durch Testament, § 2254 BGB. Dies kann als reines Widerrufstestament geschehen, das nur den Inhalt des Widerrufs hat. Häufiger ist dagegen der Widerruf durch neue, den alten widersprechende Verfügungen. Es geht also immer das neuere Testament vor, § 2258 Abs. 1.

Wie wirkt sich der Widerruf eines Widerrufs aus?

Wird ein Widerruf eines Testament widerrufen, so treten die ursprünglichen testamentarischen Bestimmungen wieder in Kraft, § 2257 BGB.

Beispiel:
Erstes Testament: A und B erben zu gleichen Teilen.
Zweites Testament: C erbt an Stelle von B.
Drittes Testament: D erbt an Stelle von A.
Viertes Testament: Zweites Testament wird widerrufen.

Das zweite Testament hatte das erste insoweit widerrufen als B Erbe werden sollte. Dieser Widerruf wurde durch das vierte Testament aber aufgehoben. B bleibt also weiterhin Erbe, er erbt neben D, dessen Erbeinsetzung aus dem dritten Testament unberührt bleibt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Jeder, der aus der Anfechtung einen Vorteil hätte, also mehr bekommen würde, wenn es das Testament nicht gäbe. Die Anfechtugsberechtigung also durch Vergleich der Ansprüche des Anfechtenden mit dem Testament einerseits und ohne das Testament andererseits zu prüfen.

Nicht anfechten kann bzw. muss dagegen der Erblasser selbst, da er ja einfach widerrufen kann.

Muss derjenige, der ein Testament anfechtet, Schadenersatz zahlen?

Nein, § 2078 Abs. 3 schließt die Anwendung des § 122 BGB, der eine Schadenersatzpflicht vorsieht, ausdrücklich aus.

Welche Frist gilt für die Anfechtung eines Testaments?

Die Anfechtung eines Testaments muss innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung vom Anfechtungsgrund erfolgen, § 2082 Abs. 1 und 2 BGB. Zudem gilt eine Höchstfrist von 30 Jahren ab dem Erbfall, Abs. 3.

Wem gegenüber erfolgt die Anfechtung eines Testaments?

Die Anfechtung eines Testaments erfolgt in praktisch allen wichtigen Fällen gegenüber dem Nachlassgericht, § 2081 Abs. 1 und 3 BGB. Lediglich in den dort nicht aufgezählten Fällen, insbesondere bei Vermächtnissen sowie bei Teilungsanordnungen, erfolgt die Anfechtung nach den allgemeinen Regeln (§ 143 BGB) gegenüber dem Anfechtungsgegner.

Wie reagiert das Nachlassgericht, wenn ihm gegenüber eine Testamentsanfechtung erklärt wurde?

Zunächst erfolgt keinerlei Prüfung dahingehend, ob die Anfechtung materiellrechtlich begründet ist, ob also die dargelegten Tatsachen stimmen und ob sie überhaupt eine Anfechtung rechtfertigen. Es prüft dies erst, wenn es im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins relevant wird: Also entweder, wenn bereits ein Erbschein erteilt ist und dessen Einziehung (§ 2361 BGB) erwogen werden muss, oder, wenn ein Erbschein beantragt wird und dieser von der Anfechtung abhängt.

Wie kann eine wechselseitige Verfügung zu Lebzeiten beider Ehegatten widerrufen werden?

§ 2271 Abs. 1 Satz 1 verweist insoweit auf den Rücktritt vom Erbvertrag, § 2296 BGB. Dementsprechend muss der Rücktritt persönlich (Abs. 1) und gegenüber dem anderen Ehegatten (Abs. 2) erfolgen.

Wie kann eine wechselseitige Verfügung nach dem Tod eines Ehegatten widerrufen werden?

Gar nicht, § 2271 Abs. 2. Denn ansonsten würde ja das Vertrauen, das der vorverstorbene Ehegatte in das Testament hatte, untergraben.

Ist der Motivirrtum im Erbrecht beachtlich?

Ja, § 2078 Abs. 2 eröffnet dem Erben die Möglichkeit der Anfechtung auf bei falschen Erwartungen des Erblassers.

Ist die nachträgliche Billigung der Zerstörung des Testaments eine Aufhebung?

Nein, der Erblasser muss die Vernichtung selbst vornehmen, § 2255. Eine bereits erfolgte Vernichtung durch einen Dritten kann dann nur durch Widerrufstestament erfolgen.

Wird vermutet, dass eine aufhebende Veränderung durch den Erblasser vorgenommen wurde?

Nein, in diesem Falle muss bewiesen werden, dass gerade der Erblasser die Testamentsurkunde durchgestrichen oder zerrissen (§ 2255 Satz 2) hat.

Muss ein Widerrufszusatz unterschrieben sein?

Wird auf einem Testament vermerkt, dass dieses nicht gelten soll, so handelt es sich nicht um ein Widerrufstestament (§ 2254), sondern um eine aufhebende Veränderung (§ 2255 Satz 2). Diese Veränderung muss nicht unterschrieben werden – so, wie bspw. ein Zerreißen schon denklogisch nicht unterschrieben werden kann.

Kann ein Widerrufszusatz durch einen Vermerk widerrufen werden?

Nein, ein Widerruf des Widerrufs ist gemäß § 2257 nur bei testamentarischem Widerruf möglich. Ein widerrufendes Testament kann also durch eine aufhebende Veränderung widerrufen werden. Soll das Testament dagegen neu errichtet werden, so ist die Unterschrift notwendig.

Testamentsinhalt

Berät mich der Notar auch, wenn ich das Testament bei ihm errichte?

Ja, dazu ist der Notar verpflichtet. Er darf hierfür auch keine gesonderten Gebühren erheben, da die Beratung mit der Beurkundungsgebühr gemäß Anlage 2 zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgegolten ist.

Diese Gebühr kann allerdings recht ordentlich sein: Bei 15.000 Euro Nachlass beträgt sie nur 91 Euro, bei 500.000 Euro dagegen schon 935 Euro, bei zwei Millionen ganze 3335 Euro und bei zehn Millionen Vermögen (z.B. mehrere Immobilien) sind es schon über 11.000 Euro.

Die Beratung beim Anwalt kann hier deutlich günstiger und ähnlich rechtssicher sein.

Was ist ein Pflichtteil?

Ein Pflichtteil ist eine Barabfindung für bestimmte Personen, die eigentlich gesetzliche Erbe geworden wären, aber aufgrund einer Verfügung des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen („enterbt“) wurden. Dies gilt aber nur für Kinder und andere Nachkommen (§ 2303 Abs. 1) sowie für Eltern und Ehepartner (§ 2303 Abs. 2 BGB). Geschwister haben also z.B. kein Pflichtteilsrecht.

Voraussetzung ist aber, wie gesagt, dass diese Person nach den gesetzlichen Bestimmungen Erbe geworden wäre. So können Enkel in aller Regel keinen Pflichtteil beanspruchen, da an ihre Stelle ihre Eltern als Erben der ersten Ordnung treten.

Was bedeutet Enterbung?

Wenn jemand enterbt wird, dann wird er kein Erbe des Erblassers. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er gar nichts bekommt. Manche Verwandte und Ehepartner haben einen Pflichtteilsanspruch, der nur unter sehr engen Voraussetzungen entzogen werden kann.

Wann kann man jemanden enterben?

Grundsätzlich immer. Weder der Ehepartner noch die Kinder haben einen Anspruch darauf, Erben zu werden. Eine Enterbung bedarf keiner Begründung. Allerdings besteht bei einigen Verwandten ein Pflichtteilsanspruch.

Wann kann man jemandem den Pflichtteil entziehen?

Im Gegensatz zur Enterbung ist die Pflichtteilsentziehung an Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen stehen in § 2333 Abs. 1 BGB und sind sehr eng. Die Möglichkeit den Pflichtteilsentzugs setzt ein schweres Fehlverhalten voraus, nämlich dass der Pflichtteilsberechtigte

1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,

2. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,

3. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder

4. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

Müssen die Erben eine Teilungsanordnung befolgen?

In einer Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB kann der Erblasser bestimmen, wer welche Teile des Nachlasses bekommen soll. Dieser Anordnung ist aber nicht bindend, wenn die Erbengemeinschaft (einstimmig) eine andere Aufteilung beschließt. Niemandem soll etwas aufgedrängt werden, wenn er selbst zustimmt, dass es ein anderer bekommt. Denn dieses Ergebnis könnte ja sonst auch durch Verkauf oder Tausch erreicht werden.

Ist ein Geliebtentestament sittenwidrig?

Als Geliebtentestament bezeichnet man eines, das eine Affäre im Testament berücksichtigt und dieser bestimmte Vermögenswerte zuteilt. Dieses ist in aller Regel nicht schon deswegen sittenwidrig. Die Sittenwidrigkeit kann sich allenfalls daraus ergeben, dass ausdrücklich sexuelle Dienste belohnt werden („Hergabe für Hingabe“). Da dies aber in aller Regel nicht derart ausgedrückt wird und der Erblasser grundsätzlich frei darin ist, wen er aus welchem Grund bedenkt, ist auch ein Vererben an Geliebte zulässig.

Warum ist die Auslegung eines Testaments so schwierig?

Die meisten Erblasser sind juristische Laien und lassen sich häufig auch nicht durch einen Anwalt oder Notar beraten. Die Worte, die sie wählen, sind daher oft missverständlich. Zudem kommt es bei der Auslegung auf den Willen des Erblassers an – dieser lässt sich aber nicht mehr befragen, wie er etwas gemeint hat.

Welche Vorschriften helfen bei der Auslegung von Testamenten?

Die Auslegung wird durch die §§ 2066 bis 2077 und 2087 bis 2098 geregelt. Diese behandeln häufige Bestimmungen in Testamenten und besagen, wie diese „im Zweifel“ auszulegen sind. Sie kommen also nur zum Zug, wenn der Erblasserwille nicht bereits anderweitig einwandfrei feststellbar ist.

Wie können Erbquoten bestimmt werden?

Erbquoten können entweder ausdrücklich durch Erbeinsetzung (§ 2087) oder durch Enterbung einzelner Erben (§ 1937) beeinflusst werden.

Soll man sein Testament selbst machen oder sich professionelle Hilfe holen?

Diese Frage ist nicht für alle Erblasser gleich zu beantworten.

Dafür, dass man sein Testament auch selbst erstellen kann, spricht unter anderem Folgendes:

  • Das Testament kann auch privatschriftlich erstellt werden.
  • Die Auslegung eines Testaments richtet sich nach dem mutmaßlichen Willen des Erblassers.
  • Für die Auslegung gibt es verschiedene gesetzliche Vermutungen (§§ 2066 bis 2076 BGB), die den typischen Erblasserwillen berücksichtigen.
  • Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Notars fallen Gebühren an.

Andererseits sollte man aber auch beachten:

  • Der Erblasserwillen ist äußerst persönlich und lässt sich anhand allgemeiner Auslegungsregeln oft nicht vollständig erfassen.
  • Das Testament wird in aller Regel erst nach dem Tod des Erblassers relevant, also zum einem Zeitpunkt, zu dem man ihn nicht mehr fragen kann.
  • Juristische Laien wissen oft nicht, welche vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten es im Erbrecht gibt.
  • Der Anwalt/Notar kann durch genaue Fragen spezielle Ziele herausfinden, die der Erblasser erreichen will, z.B. die eigene Absicherung im Alter.
  • Unter Umständen kann statt eines Testaments auch ein Erbvertrag ratsam sein. Dieser bedarf aber stets der notariellen Form.
  • Je exakter die Formulierung ist, desto weniger Unklarheiten gibt es schließlich.
  • Man muss stets auch erbschaftssteuerrechtliche Gesichtspunkte beachten, damit möglichst viel vom Erbe erhalten bleibt.
Dürfen Pflegeheime und Pflegekräfte erben?

Ja.

§ 14 des Heimgesetzes verbietet es lediglich, der Leitung und den Mitarbeitern Erbschaften zu versprechen. Wird also eine Erbeinsetzung heimlich verfügt, ist diese wirksam. Private Pflegekräfte sind hiervon ohnehin nicht erfasst.

Ist die Auswahl des Erben durch einen Dritten anhand vorgegebener Kriterien zulässig?

Dies ist strittig, aber wohl ja.

Die Kriterien müssen aber genau vorgegeben sein, häufig ist dann nur noch eine Bewertung mit geringem Ermessensspielraum möglich. Dieser Dritte ist dann Schiedsgutachter gemäß § 317 BGB und seine Entscheidung kann gemäß § 319 gerichtlich kontrolliert werden.

In diesem Fall bestimmt der Dritte den Erben nicht, er bezeichnet ihn nur.

Wer tritt bei der Enterbung an die Stelle des Enterbten?

Hier wird, obgleich es an einer Verweisung fehlt, § 1924 Abs. 3 analog herangezogen, sodass das Eintrittsprinzip gilt und die Abkömmlinge des Enterbten an seine Stelle treten.

Was passiert, wenn der Erblasser Erbquoten bestimmt, diese sich aber nicht auf 1 summieren?

In dem Fall werden alle Erbquoten gleichmäßig entsprechend erhöht oder verringert, bis sie genau 1 (oder 100 %) ergeben.

Was passiert, wenn ein testamentarischer Erbe ohne Abkömmlinge vorverstorben ist?

In diesem Fall gilt § 2069 nicht, sodass niemand unmittelbar an die Stelle dieses Erben tritt. Daher erfolgt eine Anwachsung gemäß § 2094 BGB, sodass die übrigen Erben entsprechend mehr bekommen.

Wann kommt die Ersatzerbfolge zum Zug?

Die Ersatzerbfolge geht dem Eintrittsprinzip (§ 2069) und gemäß § 2099 der Anwachsung vor.

Treten die Abkömmlinge eines Erben, der nicht mit dem Erblasser verwandt ist, ein?

Nein, § 2069 gilt nur für Abkömmlinge. Bei Dritten muss diese Regelung – wenn sie gewünscht ist – über Ersatzerbeinsetzungen geregelt werden. Ansonsten fallen solche Erben weg und ihr Anteil wächst den anderen Erben an (§ 2094).

Muss der Nacherbe beim Erbfall bereits existieren?

Nein, auch der Nondum Conceptus ist gemäß § 2101 bereits nacherbfähig. Er muss allerdings zur Zeit des Nacherbfalls erbfähig, also zumindest ein Nasciturus sein (§§ 2108 Abs. 1, 1923).

Wie ist das Verhältnis zwischen Nacherbeneinsetzung und Ersatzerbeneinsetzung?

Die Position des Ersatzerben ist die schwächere, da ihr Eintritt ungewiss ist und vom Ausfall des eigentlichen Erben abhängt. Der Nacherbe erbt dagegen immer, notfalls sogar seine Erben (§ 2108 Abs. 2).

Daher umfasst die Position des Nacherben in der Regel auch die Ersatzerbschaft (§ 2102 Abs. 1), nicht dagegen umgekehrt.

Wann tritt der Nacherbfall ein?

Dies bestimmt der Erblasser selbst, im Zweifel mit dem Tod des Vorerben (§ 2106 Abs. 1).

Welche Wirkung hat der Eintritt des Nacherbfalls?

Sobald der Nacherbfall eingetreten ist, verliert der Vorerbe seine Erbenstellung komplett und der Nacherbe wird nun unmittelbarer Erbe des Erblassers (§ 2139).

Was passiert mit dem Erbe, wenn der Vorerbe vor dem Nacherbfall stirbt?

Stirbt der Vorerbe, bevor der Nacherbfall eingetreten ist, so werden die Erben des Vorerben zunächst selbst Vorerben (§ 2105 Abs. 1) bis zum Nacherbfall.

In der Regel spielt diese Konstruktion aber keine Rolle, da der Tod des Vorerben meist der Nacherbfall ist.

Was bedeutet Schlusserbfolge?

Bei der Schlusserbfolge wird der Ersterbe zunächst selbst voller Erbe, nach diesem erbt aber der Schlusserbe das gesamte Vermögen des Ersterben, unabhängig davon, ob sich darin noch Vermögen des ursprünglichen Erblassers befindet. Diese Konstruktion ist nur über ein gemeinsames Testament möglich und wird dort regelmäßig vermutet, § 2269.

Unterliegt der Ersterbe bei der Schlusserbfolge irgendwelchen Einschränkungen?

Nein, im Gegensatz zum Vorerben wird der Ersterbe ja selbst Vollerbe des Erblassers. Er ist daher dem Schlusserben nicht rechenschaftspflichtig.

Wie werden Begünstigungen ausgelegt?

Für alle Arten der Begünstigung gelten die Auslegungsregeln der §§ 2066 bis 2086.

Was bedeutet es, dass das Testament ein einseitiges Rechtsgeschäft ist?

Ein einseitiges Rechtsgeschäft wird nicht gegenüber einer anderen Person abgegeben, sondern quasi nur „für sich“. Die Willenserklärung ist nicht empfangsbedürftig. Darum wird das Testament im Moment der Errichtung wirksam, nicht erst dann, wenn es jemand findet. (vgl. § 130 BGB)

Außerdem wird dies bei der Auslegung berücksichtigt: Eine empfängsbedürftige Willenserklärung muss auch mit Rücksicht auf den Empfänger so ausgelegt werden, wie dieser sie verstehen konnte. (§ 157) Beim einseitigen Rechtsgeschäft hingegen gibt es niemanden, der auf den Inhalt der Erklärung vertrauen können muss, hier zählt ganz allein der Wille des Erblassers. Das Testament ist also so auszulegen, wie es seinem darin niedergelegten Willen entspricht. (§ 133)

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