Wird ein Widerruf eines Testament widerrufen, so treten die ursprünglichen testamentarischen Bestimmungen wieder in Kraft, § 2257 BGB.
Beispiel:
Erstes Testament: A und B erben zu gleichen Teilen.
Zweites Testament: C erbt an Stelle von B.
Drittes Testament: D erbt an Stelle von A.
Viertes Testament: Zweites Testament wird widerrufen.
Das zweite Testament hatte das erste insoweit widerrufen als B Erbe werden sollte. Dieser Widerruf wurde durch das vierte Testament aber aufgehoben. B bleibt also weiterhin Erbe, er erbt neben D, dessen Erbeinsetzung aus dem dritten Testament unberührt bleibt.
Ein Gedanke zu „Wie wirkt sich der Widerruf eines Widerrufs aus?“
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